Studiengebühren
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Vollstudium pro Semester
(+ Administrationsgebühr)
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Schweiz*
800.- (+ 250.-) |
Ausland
1'000.- (+ 250.-) |
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Freiwilliges zweites Hauptfach
Hauptfach Kammermusik pro Person
Hauptfach Improvisation pro Person |
1250.–
1250.–
1250.– |
1250.–
1250.–
1250.– |
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Klassenkurse (Gruppenunterricht) |
550.– |
650.– |
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Belegung eines zweiten Hauptstudiengangs |
800.– |
800.– |
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Diplomgebühr (je Teilprüfung Fr. 175.-) |
350.– |
350.– |
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Aufwandgebühr für verspätet eingereichte Arbeiten |
100.– |
100.– |
Mit der Anmeldung zu einem Studium an der HSM ist die Verpflichtung verbunden, nach bestandener Aufnahmeprüfung und Studienbeginn die Studiengebühren zu bezahlen. Die Studiengebühren gelten pro Semester und verstehen sich exklusive Unterrichtsmaterial und Prüfungsgebühren. Die Studiengebühren sind jeweils zu Beginn eines Semesters nach Zustellung der Rechnung innerhalb von dreissig Tagen zu entrichten. Bei Nichtbezahlen der Studiengebühr innerhalb der vereinbarten Frist droht der Ausschluss vom Studium. Regulär immatrikulierte Studierende kommen in den Genuss der pauschalen Studiengebühren, die alle für das betreffende Diplom obligatorischen Fächer einschliessen. Die Gebühren für Ergänzungsstudien beziehen sich auf jedes einzelne Fach und richten sich nach der „Studiengebührenliste“. Gesuche um Studiengeldermässigung oder -erlass müssen zu Beginn eines jeden Schuljahres erneut bei der HSM-Leitung beantragt werden. Entsprechende Formulare sind im Sekretariat erhältlich und abzugeben; sie können nur berücksichtigt werden, wenn sie genau ausgefüllt sind. Für die Gewährung einer Unterstützung sind sowohl die finanzielle Situation der BewerberInnen als auch ihre fachliche Qualifikation massgebend. Während des ersten Studienjahres (Probejahr) können Vergünstigungen nur ausnahmsweise gewährt werden. Die Gesuche müssen bis Ende der ersten Studienwoche des betreffenden Studienjahres eingereicht sein. |