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Haus- und Übordnung der MAB
Hausordnung
Die MAB ist wie folgt geöffnet:
Montag–Freitag 7:30–22:00 (Cafeteria bedient von 9:00–17:30) Samstag 7:30–22:00 (Cafeteria geschlossen, Automat steht zur Verfügung) Sonntag 10:00–18:00 (Cafeteria geschlossen, Automat steht zur Verfügung)
Während der Sommerferien sind die Unterrichtsräume zwecks Unterhaltsarbeiten geschlossen. Während der anderen unterrichtsfreien Zeit und der offiziellen Feiertage gelten täglich die Sonntagsöffnungszeiten (10:00–18:00). Während der Basler Fasnacht, über Weihnachten, Neujahr und Ostern sind die Unterrichts- und Übräume geschlossen. Ausnahmen bleiben vorbehalten. Die Schliesszeiten sind genau einzuhalten.
- Fahrräder und Mofas sind in den dafür eingerichteten Keller bzw. auf den im Hof bezeichneten Platz zu stellen. Für Autos und Motorräder besteht im Hof ein generelles Fahr- und Parkverbot mit Ausnahme der FahrzeuglenkerInnen mit einer gültigen Bewilligung.
- Rauchen ist in allen Gebäuden, Gängen und Zimmern der MAB untersagt mit Ausnahme einer Empore in der Cafeteria.
- Tiere aller Art sind in den Gebäuden, Gängen und Zimmern nicht erlaubt. Ausgenommen sind Blinden- oder Therapiehunde mit einer gültigen Bewilligung.
- Die Räume dienen in erster Linie dem Unterricht. Für Proben, die nicht im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Institute stehen, können keine Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Üben ist den internen Hochschulstudierenden von Montag bis Sonntag während der ganzen Öffnungszeit gestattet, sofern die Zimmer nicht mit Unterricht belegt sind. Es ist nicht gestattet, in den Räumen Privatunterricht abzuhalten.
- Esswaren und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtszimmer mitgenommen werden. Vor allem das Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten ist strikt untersagt. Es wird um grösste Sauberkeit gebeten.
- Wegen des besonderen Isolationsaufbaus der Wände dürfen keine Bilder usw. aufgehängt und auch keine Nägel eingeschlagen bzw. Klebstreifen angebracht werden.
- Während des Musizierens müssen Türen und Fenster geschlossen bleiben. Im Treppenhaus und in den Gängen soll Ruhe herrschen.
- Kleider, Instrumente und Musikalien sind nicht unbeaufsichtigt in den Gängen und Zimmern zu lassen. Für deren allfälligen Verlust übernimmt die Musik-Akademie keine Haftung. Das Fundbüro befindet sich bei den Hauswarten.
- Die Instrumente der MAB sind sorgfältig zu behandeln; es dürfen keine Gegenstände darauf abgelegt werden. Für eventuelle Schäden ist der/die BenutzerIn verantwortlich. Werden Schäden festgestellt, sollen diese unverzüglich den Hauswarten bzw. dem Institutssekretariat mitgeteilt werden.
- Noten, Instrumente etc. sollen nach dem Unterricht, nach Proben und Übstunden weggeräumt, Tasteninstrumente geschlossen werden. Die Fenster und die Türen sind beim Verlassen der Unterrichtsräume zu schliessen. Die Möblierung der einzelnen Zimmer ist zu belassen oder nach einer Veränderung wieder in die vorherige Anordnung zu bringen. Wer Stühle, Pulte etc. aus anderen Räumen benötigt, hat sie nach Gebrauch wieder an den früheren Platz zu bringen. Gewisse Einrichtungen (Hellraumprojektor, Notenständer, Lampen usw.) können bei den Hauswarten gegen Depot ausgeliehen werden.
- Die Klimaanlage wird ausschliesslich von den Hauswarten betreut.
Eventuelle Wünsche sind bei ihnen zu deponieren.
- Für die Benutzung der Übräume besteht eine besondere Ordnung ("Übordnung", s. u.).
Üben in der HSM
Studierende der HSM können in den meisten Unterrichtsräumen der HSM während der unterrichtsfreien Zeiten üben. Zu besonderen Übräumen s. die folgende "Übordnung". Das Üben in den Räumlichkeiten der Abteilung Jazz untersteht einer eigenen Hausordnung und ist unter Voranmeldung im Sekretariat der Abteilung Jazz möglich.
Übordnung für die Z. 5-U07 bis 5-U13
- Die Räume 5-U07 bis 5-U13 in der Liegenschaft Leonhardsgraben 40 sind ausschliesslich Übräume und dürfen nur von Studierenden der HSM benutzt werden. Ausser im Rahmen der Pädagogikausbildung ist jegliche Art von Unterricht untersagt.
- Die Räume dürfen wie folgt benutzt werden:
Mo–Fr, 7:30–21:45 Sa, 7:30–20:00 So, 10:00–18:00
Während der unterrichtsfreien Zeit sind die Studierenden für das Öffnen sowie das Schliessen verantwortlich. Die Schliesszeiten sind genau zu beachten.
- Die Schlüssel werden an die Vertretung der Studierenden ausgehändigt, die für sie auch verantwortlich ist.
- Während des Musizierens müssen Fenster und Türen geschlossen sein.
- Die Sonn- und Feiertagsruhe der Nachbarschaft ist besonders zu beachten und zu respektieren.
- Es ist darauf zu achten, dass die Fenster beim Verlassen der Übräume geschlossen sind. Die Möblierung der einzelnen Zimmer ist zu belassen.
- Es gilt im Übrigen, die Hausordnung der MAB strikt einzuhalten.
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