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Immatrikulation
Anmeldung zum Studium s. Studienverzeichnis
Zivilrechtlicher Wohnsitz Ungeachtet ihrer Nationalität müssen alle neu eintretenden Studierenden mit gegenwärtigem oder künftigem Wohnsitz in der Schweiz zu Beginn des Studienjahrs eine Bestätigung der Einwohnerkontrolle ihres Wohnorts über den zivilrechtlichen Wohnsitz (Wohnsitzbescheinigung) sowie den ausgefüllten «Fragebogen für die Bestimmung des Wohnorts FHV» im Sekretariat, Z. 2, eingereicht haben. AuslandschweizerInnen benötigen zudem eine Erklärung ihrer Eltern, dass diese den Wohnsitz im Ausland beibehalten. Die Erklärung muss von der Schweizer Vertretung am Wohnort der Eltern beglaubigt und zusammen mit der Kopie des Passes ebenfalls im Sekretariat abgegeben werden. Studierende an der HSM sollten ihren ständigen Wohnsitz während des Studiums nicht weiter als hundert Kilometer von Basel entfernt wählen. Begründete Ausnahmen müssen von der Hochschulleitung genehmigt werden.
Studienausweis Alle immatrikulierten Studierenden erhalten zu Beginn ihres Studiums auf dem Sekretariat einen Studienausweis. Er ist jährlich zu erneuern.
Beurlaubung Über die Bewilligung von Beurlaubungen entscheidet die Hochschulleitung anhand eines schriftlich eingereichten Gesuchs. Beurlaubungen dürfen die Dauer von zwei Semestern nicht überschreiten. Sie sind nur dann möglich, wenn die Studierenden sämtliche Pflichten ihres bis zum Antritt des Urlaubs absolvierten Studiengangs erfüllt haben. Wer nach einer Beurlaubung wieder in die HSM eintreten will, muss dies dem Sekretariat bis Ende Februar schriftlich melden. Verspätet eintreffende Anmeldungen für den Wiedereintritt können nicht berücksichtigt werden. Beträgt der Studienunterbruch an der HSM mehr als ein Jahr, ist eine neue Aufnahmeprüfung zu bestehen.
Abmeldung Wer auf ein neues Studienjahr aus der HSM austreten möchte, hat sich bis Ende März schriftlich beim Sekretariat abzumelden; diese Bestimmung gilt nicht für die AbsolventInnen der Bachelorprüfung, die sich bis Ende Juli von der HSM abmelden können. Für den Austritt auf das FS endet die Abmeldefrist vier Wochen vor Semesterbeginn. Bei verspäteter Abmeldung müssen die Studiengebühren für ein weiteres Semester bezahlt werden. Bei Austritt aus der HSM während eines laufenden Semesters besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Studiengebühren.
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