English version

Master of Arts (MA)
in Spezialisierter Musikalischer Performance

Blasorchesterdirektion

Künstlerische Leitung und Koordination: Felix Hauswirth

Zulassungsbedingungen

In der Regel schliesst der Master of Arts in Spezialisierter Musikalischer Performance – Blasorchesterdirektion an einen instrumentalen Master (MA) in Musikalischer Performance oder an einen MA in Musikpädagogik an. Die Grundkompetenz in Dirigieren muss die Kandidatin/der Kandidat in einem abgeschlossenen Minor "Blasorchesterdirektion" oder einem entsprechenden Studium erworben haben. In Ausnahmefällen kann auch ein abgeschlossener Bachelor of Arts in Musik (BA) oder der Abschluss eines vergleichbaren Grundstudiums für die Zulassung genügen. Grundsätzlich ist der Nachweis der Grundkompetenz Dirigieren in der Aufnahmeprüfung zu erbringen.


Aufnahmeprüfung

  • Prüfungsdauer: 60 Minuten
  • Analyse eines selbstgewählten Werkes für Blasorchester (ca. 20 Min)
  • Dirigentische Umsetzung dieser Partitur
  • Partiturspiel eines einfachen Blasorchesterwerks
  • Kenntnis der wichtigsten Werke der Blasorchesterliteratur
  • Die Kandidatin/der Kandidat muss im Gespräch ihre/seine Motivation für diesen MA darlegen und eine professionelle Einstellung zum Beruf der Blasorchesterdirigentin/des Blasorchesterdirigenten zum Ausdruck bringen können.

Informationen zur Aufnahmeprüfung erhalten Sie unter Administratives>MA Spezialisierte Musikalische Performance.


Übersicht Wahl- und Pflichtfächer, Katalog Pflichtfächer

Eine Übersicht über die Pflicht- und Wahlfächer sowie einen Katalog der Pflichtfächer können Sie in dem PDF-Dokument unten auf dieser Seite herunterladen.


Abschlussprüfung
Es ist eine Abschlussprüfung am Ende des 4. Semesters vorgesehen. Diese gliedert sich wie folgt:

  • Masterkonzert: Präsentation eines selbständig erarbeiteten Konzertteils mit einem sehr leistungs-fähigen Blasorchester
  • Konzertante Aufführung eines mit Studierenden der Musikhochschule eigenständig erarbeiteten Kammermusikwerkes
  • Probe mit einem leistungsfähigen Blasorchester
  • Partiturspiel einer Blasorchesterpartitur, welche die Kandidatin/der Kandidat 10 Tage vor der Prüfung zum Studium erhält
  • Partiturspiel einer einfacheren Blasorchesterpartitur, welche die Kandidatin/der Kandidat 2 Tage vor der Prüfung erhält
  • Vorlegen von mindestens 2 grösseren Instrumentationen für Blasorchester und/oder Bläserensembles
  • Kolloquium über Literaturkunde, Programmgestaltung und Geschichte der Bläsermusik (ca. 20 Min.)


Erforderlich sind 120 Creditpoints, wovon deren  98 aus den Pflichtfächern resultieren sollen, die restlichen 22 sind unter den Wahlpflichtfächern ergänzbar.

Kammermusik – Ensemble
Liedgestaltung – Gesang und Klavier
Oper (Kooperationsmaster mit dem Schweizer Opernstudio)
Improvisation
Chorleitung
Zeitgenössische Musik 
Komposition
Musiktheorie


MASP_Blasorchesterdirektion_Inhalte.pdf
HSM_Basel_MA_SP_Blasorchesterdirektion.pdf

Seitenanfang